Fahrerlaubnisklassen
Wir bieten euch eine Vielzahl an Kursen an. Hier findet Ihr alles was Ihr vorab wissen müsst.
Informationen zur Fahrerlaubnis:
- Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren (ausgenommen wenn du dich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest)
- Kraftfahrzeuge mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhängern bis 750 kg zG
- Vorbesitz Klasse B notwendig
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in unseren modern gestalteten Unterrichtsräumen in Doppelstunden zu á 90 min statt und gliedert sich wie folgt:
- Grundstoffunterricht 6 Doppelstunden (grundlegendes Verhalten und Regeln im Straßenverkehr)
- Klassenspezifischer Unterricht (technische Elemente und das Fahrverhalten eines schweren Kraftfahrzeugs) 10 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Übungsstunden, die zum Erlernen der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit schweren Fahrzeugen durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritts ab.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang á 45 min (= eine Unterrichtseinheit) vorgeschrieben:
- 3 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Autobahnfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt (entfällt bei der Ausbildung C und CE in einem Gang)
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigst du:
- Nachweis Erste Hilfe
- Biometrisches Passbild
- Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
Die Kosten
Durchschnittlich werden 29 Fahrstunden praktischen Ausbildung in den Klassen C / CE absolviert, allerdings ist jede Ausbildung individuell zu betrachten und die benötigte Zahl der Übungsstunden nicht planbar. Wenn du 29 Fahrstunden veranschlagst kommst du auf eine Gesamtsumme von 3847,59 €.
Preisliste Klasse C /CE | |
Grundbetrag (beinhaltet die theoretische Ausbildung incl. Lehrmaterial) | 560,- € |
Übungsstunde á 45 min | 85,- € |
Sonderfahrt á 45 min | 85,- € |
Prüfungsbetrag Theorieprüfung | 45,- € |
Prüfungsbetrag Praxisprüfung | 185,- € |
Fremdkosten | |
Dekra Prüfgebühr Theorieprüfung | 22,49 € |
Dekra Prüfgebühr Praxisprüfung | 176,31 € |
Antragsgebühr Fahrerlaubnisbehörde | 47,60 € |
Amtsärztliches Gutachten | 104,88 € |
Informationen zur Fahrerlaubnis:
- Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren (ausgenommen wenn du dich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest)
- Kraftfahrzeuge mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen und Anhängern über 750 kg zG
- Vorbesitz Klasse C notwendig
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in unseren modern gestalteten Unterrichtsräumen in Doppelstunden zu á 90 min statt und gliedert sich wie folgt:
- Grundstoffunterricht 6 Doppelstunden (grundlegendes Verhalten und Regeln im Straßenverkehr) – dieser Unterricht wird bei der Ausbildung der Klassen C und CE in einem Gang nur einmal erteilt
- Klassenspezifischer Unterricht (technische Elemente und das Fahrverhalten eines schweren Kraftfahrzeugs mit Anhänger) 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Übungsstunden, die zum Erlernen der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit schweren Fahrzeugen und ihrem Anhänger durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt ab.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang á 45 min (= eine Unterrichtseinheit) vorgeschrieben:
- 5 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 2 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 3 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigst du:
- Nachweis Erste Hilfe
- Biometrisches Passbild
- Amtsärztliche und Augenärztliche Untersuchung
Informationen zur Fahrerlaubnis:
Das Mindestalter liegt bei:
- 24 Jahre
- 23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre im Linienverkehr mit beschleunigter Grundqualifikation
- 20 Jahre im Gelegenheitsverkehr, wenn du dich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest
- 18 Jahre im Linienverkehr, wenn du dich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest
Die Klasse D berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen und Anhängern bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in unseren modern gestalteten Unterrichtsräumen in Doppelstunden zu á 90 min statt und gliedert sich wie folgt:
- Grundstoffunterricht 6 Doppelstunden (grundlegendes Verhalten und Regeln im Straßenverkehr)
- Klassenspezifischer Unterricht (technische Elemente und das Fahrverhalten eines schweren Kraftfahrzeugs mit Personenbeförderung) 18 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang vorgeschrieben und abhängig von deinem Vorbesitz unterschiedlich. Eine Unterrichtseinheit ist 45 min.
Vorbesitz Klasse B oder C1 kürzer als 2 Jahre:
- 45 Unterrichtseinheiten Grundausbildung
- 22 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 14 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 8 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1 länger als 2 Jahre:
- 33 Unterrichtseinheiten Grundausbildung
- 12 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 8 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 5 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Vorbesitz Klasse C kürzer als 2 Jahre:
- 14 Unterrichtseinheiten Grundausbildung
- 16 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 8 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 6 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Vorbesitz Klasse C länger als 2 Jahre:
- 7 Unterrichtseinheiten Grundausbildung
- 8 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 4 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 3 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigst du:
- Nachweis Erste Hilfe
- Biometrisches Passbild
- Gutachten über dein Sehvermögen (kein Optiker Sehtest)
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Reaktionstest)
- Führungszeugnis der Belegart „0“ – zur Vorlage bei einer Behörde
- Gültigen Personalausweis / Reisepass
Die Kosten
Wenn du die Klasse B länger als zwei Jahre besitzt, sind für die Klasse D mindestens 59 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Summiert man alle Ausbildungskosten auf, ergibt sich eine Gesamtsumme von i. H. v. 6.525,- €.
Preisliste Klasse D | |
Grundbetrag (beinhaltet die theoretische Ausbildung incl. Lehrmaterial) | 620,- € |
Übungsstunde á 45 min | 96,- € |
Sonderfahrt á 45 min | 96,- € |
Prüfungsbetrag Theorieprüfung | 45,- € |
Prüfungsbetrag Praxisprüfung | 196,- € |
Fremdkosten | |
Dekra Prüfgebühr Theorieprüfung | 22,49 € |
Dekra Prüfgebühr Praxisprüfung | 176,31 € |
Antragsgebühr Fahrerlaubnisbehörde | 47,60 € |
Amtsärztliches Gutachten | 104,88 € |
Informationen zur Fahrerlaubnis:
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen und Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Theoretische Ausbildung
Für die Klasse DE ist keine theoretische Ausbildung oder Prüfung vorgesehen.
Praktische Ausbildung
Die Anzahl der Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang vorgeschrieben. Eine Unterrichtseinheit ist 45 min.
- 4 Unterrichtseinheiten Grundausbildung
- 3 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Autobahnfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt