Fahrerlaubnisklassen
Wir bieten euch eine Vielzahl an Kursen an. Hier findet Ihr alles was Ihr vorab wissen müsst.
Informationen zur Fahrerlaubnis:
- Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren (ausgenommen das begleitete Fahren mit 17 Jahren und wenn du dich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindest)
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen
- Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhängern über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt
- Dreirädrige Kfz gehören nicht zur Klasse B
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in unseren modern gestalteten Unterrichtsräumen in Doppelstunden zu á 90 min statt und gliedert sich wie folgt:
-
- Grundstoffunterricht 12 Doppelstunden (grundlegendes Verhalten und Regeln im Straßenverkehr) / wenn Du schon eine Fahrerlaubnis besitzt, sind es nur noch 6
- Klassenspezifischer Unterricht (technische Elemente eines Kraftfahrzeugs incl. Anhänger) 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung unterteilt sich gemäß curricularem Leitfaden in:
-
- Grundstufe – beinhaltet Grundkenntnisse für die Bedienung von Kraftfahrzeugen
- Aufbaustufe – Bedienung des Fahrzeug auch unter schwierigen Bedingungen
- Leistungsstufe – Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen
- Besondere Ausbildungsfahrten – Überland- Autobahn- Nachtfahrten
- Reife- und Teststufe – selbstständiges Fahren im Straßenverkehr
Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund- Aufbau- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängt von deinen Fertigkeiten und Fähigkeiten ab.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang á 45 min (= eine Unterrichtseinheit) vorgeschrieben:
-
- 5 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 4 Unterrichtseinheiten Autobahnfahrt
- 3 Unterrichtseinheiten Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigst du:
-
- Nachweis Erste Hilfe
- Biometrisches Passbild
- Sehtest vom Optiker – nicht älter als 2 Jahre
Die Kosten
Laut MOVING Branchenreport werden durchschnittlich 33 Fahrstunden in der praktischen Ausbildung absolviert, allerdings ist jede Ausbildung individuell zu betrachten und die benötigte Zahl der Übungsstunden nicht planbar. Wenn du 33 Fahrstunden veranschlagst kommst du auf Ausbildungskosten in Höhe von 2.858- €. Vergleichst Du unser Angebot mit anderen Anbietern, so solltest Du auf die einzelnen Fahrstundenpreise und die kalkulierte Fahrstunden Anzahl achten.
Hier kannst du den MOVING Branchenreport einsehen. (PDF)
Preisliste Klasse B / BF 17 / B 197 | |
Grundbetrag |
420,- € |
Lehrmaterial |
60,- € |
Übungsstunde á 45 min |
66,- € |
Last Minute Fahrstunde |
40,- € |
Sonderfahrt á 45 min |
66,- € |
Prüfungsbetrag Theorieprüfung |
60,- € |
Prüfungsbetrag Praxisprüfung |
140,- € |
Fremdkosten | |
Dekra Prüfgebühr Theorieprüfung |
24,99 € |
Dekra Prüfgebühr Praxisprüfung |
129,83 € |
Antragsgebühr Fahrerlaubnisbehörde (Ersterwerb) Antragsgebühr Fahrerlaubnisbehörde (BF 17) Zulassung weiterer Begleitpersonen (BF 17) |
49,70 € 52,40 € 13,30 € |
Erste Hilfe Bescheinigung |
Ca. 45,- € |
Sehtest |
Ca. 10,- € |
Informationen zur Fahrerlaubnis:
- Der Führerschein der Klasse B kann zum begleiteten Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahr erteilt werden
- Die Ausbildung kannst du mit 16,5 Jahren beginnen
- Du musst mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllt:
⇒ Mindestalter 30 Jahre
⇒ Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz Fahrerlaubnisklasse B
⇒Nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Nach bestandener praktischen Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, erhältst du eine Prüfbescheinigung, mit der in Begleitung nur in Deutschland oder Österreich gefahren werden kann. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden. Deine Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Preise siehe Klasse B.
Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig ist, kannst du direkt mit der praktischen Ausbildung beginnen. Die Anzahl der Übungsstunden, die zum Erlernen der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit großen Anhängern durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritts ab. Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
Die besonderen Ausbildungsfahrten sind im Mindestumfang á 45 min (= eine Unterrichtseinheit) vorgeschrieben:
- 3 Unterrichtseinheiten Überlandfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Autobahnfahrt
- 1 Unterrichtseinheit Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt
Der Fahrerlaubnisantrag
Für den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigst du:
- Nachweis Erste Hilfe
- Biometrisches Passbild
- Sehtest vom Optiker – nicht älter als 2 Jahre
Die Kosten
Durchschnittlich werden 8 Fahrstunden in der praktischen Ausbildung absolviert, allerdings ist jede Ausbildung individuell zu betrachten und die benötigte Zahl der Übungsstunden nicht planbar. Wenn du 8 Fahrstunden veranschlagst, kommst du auf Ausbildungskosten in Höhe von von 896,- €.
Preisliste Klasse BE |
|
Grundbetrag |
150,- € |
Übungsstunde á 45 min |
76,- € |
Sonderfahrt á 45 min |
76,- € |
Prüfungsbetrag Praxisprüfung |
150,- € |
Fremdkosten |
|
Dekra Prüfgebühr Praxisprüfung |
129,83 € |
Antragsgebühr Fahrerlaubnisbehörde |
48,90 € |
Sehtest |
Ca. 10,- € |